Rürup zum Nulltarif?Sparen ohne Eigenaufwand? Über die Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung informiert Gerd-Dieter Gudd. - von Gerd-Dieter Gudd
Rürup-Rente: Der Name ist Programm und er wird seinen Erfinder, den ehemaligen Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup, sicher über sein Lebensende hinaus begleiten.
Seit 2005 existiert diese staatlich geförderte Form der Altersvorsorge – vom Gesetzgeber Basisrente genannt – und immer mehr Tierärzte nutzen die Chance, damit eine Zusatzrente aufzubauen. Bei richtiger Gestaltung sogar ohne Eigenaufwand. Hände richtig händelnDer korrekte und sichere Umgang mit dem wichtigsten Instrument eines jeden Tierarztes - von Nicole Wenzel
Die Durchführung einer adäquaten Händehygiene inklusive der regelmäßigen Anwendung von Hautpflegeprodukten ist keine persönliche Angelegenheit, sondern vielmehr eine berufliche Pflicht und dient sowohl der eigenen Gesundheit, als auch der Gesunderhaltung der Patienten. Auch in der Prophylaxe von Hauterkrankungen spielt die Händehygiene, insbesondere bei medizinischem Personal, eine wichtige Rolle. Im ersten Teil des Beitrages in hundkatzepferd...
TierhaltungAktuelle Rechtsprechung - von Annette Brenken„Tierarzt und Tierhalter“ - Eine manchmal gestörte GeschäftsbeziehungTipps und Hinweise zur Durchsetzung des tierärztlichen Honorars Teil 1 - von Jürgen AlthausAktuelle Rechtsprechung aus dem PferderechtUrteile zur Haftung des Pferdehalters - von Annette Brenken
Der Halter eines Pferdes haftet in der Regel nach § 833 BGB für die von dem Tier verursachten Schäden. Der Halter hat bei der Aufsicht über sein Tier die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Die Haftung für das Tier ist im Gegensatz zur gewerblichen Haltung verschuldensunabhängig, wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt. Hier werden einige Urteile zu diesem Thema vorgestellt:
Hände richtig handelnDer korrekte und sichere Umgang mit dem wichtigsten Instrument eines jeden Tierarztes – den Händen. - von Nicole WenzelWie lese ich eine BWA?von Dagmar Kayser-PassmannFür ’ne Tüte PopkornAltersvorsorge für Tierarzt-Helferinnen leicht gemacht - von Gerd-Dieter Gudd
„Altersvorsorge, gäähn, ist doch was für Spießer. Wer weiß, ob ich überhaupt sechzig werde. Ich will jetzt leben, schicke Klamotten kaufen, mal in die Disse und ein flottes Auto fahren. Wovon soll ich denn noch sparen?“ Simone liebt ihren Job in der Tierarztpraxis. Als ausgelernte Helferin – pardon: Tiermedizinische Fachangestellte – bringt sie immerhin gut 1.000 Euro netto mit nach Hause. Aber dennoch bleibt am Ende des Geldes oft noch...
Pacta sunt servandaRechtssicherheit durch fundierte Gesellschaftsverträge Teil 2 - von Jürgen Althaus
Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt einen der wichtigsten Grundsätze des privaten Vertragsrechts. Dieser ist insbesondere auch im Bereich von Praxiskooperationsverträgen relevant. In Teil 1 des Beitrages wurde auf die Problemstellung eingegangen und diese anhand von aktuellen Beispielsfällen ausgeführt. Teil 2 zeigt Lösungen auf.
Aktuelle RechtsprechungUrteile zur Tierarzthaftung - von Annette BrenkenMaster-Studiengang Pferdewissenschaften, Göttingenvon Prof. Dr. Dr. Matthias Gauly
Zweifelsohne mangelt es in der Praxis an Experten im Bereich der Zucht, Haltung, Fütterung, Betriebswirtschaft sowie dem Marketing von Pferden, aber werden diese auch von Arbeitgebern nachgefragt? Wir glauben ja und haben deshalb einen Master-Studiengang Pferdewissenschaften an der Georg-August- Universität Göttingen eingerichtet.
Pacta sunt servandaRechtssicherheit durch fundierte Gesellschaftsverträge Teil 1 - von Jürgen Althaus
Der jedem Studierenden der Rechtswissenschaften bekannte Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt einen der wichtigsten Grundsätze des privaten Vertragsrechts. Das bereits im Mittelalter entwickelte Prinzip der Vertragstreue, wonach alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind, ist auch und gerade im Bereich von Praxiskooperationsverträgen von einer aktuellen und alltäglichen...
Tipps zur Prophylaxe einer MRSA-Infektionvon Nicole Wenzel
Hygienemaßnahmen finden in der tierärztlichen Praxis oder Klinik leider nur selten die nötige Aufmerksamkeit. Dabei fordert die Bundes-Tierärzteordnung, dass der Tierarzt dazu„berufen ist, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten(….)“ und „den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten (….) zu schützen“. Dieser Forderung kann nur durch ein explizites Hygienemanagement genüge getan werden.
TierschutzJeder Tierarzt und jeder Tierhalter, -züchter und Tierproduzent hat tierschutzrechtliche Aspekte zu beachten. - von Annette Brenken
Bei Erkrankung eines Tieres muss der Tierarzt rechtzeitig aufgesucht werden. Tierhalter, die dies unterlassen, machen sich der Tierquälerei strafbar, wenn das Tier über einen längeren Zeitraum Schmerzen erdulden muss. So verurteilte das AG Bensheim einen Schaf- und Hundehalter, der für seinen unheilbar lahmen Hund und ein krankes Lamm keinen Tierarzt gerufen hatte, zu einer erheblichen Geldstrafe, 4 Js 1958/00 5 DS VIII. Ist hingegen der Tierarzt...
Was ist erlaubt? Was ist verboten?Teil 2 - von Jürgen Althaus |
Unsere Partner |
|||
|