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Die Haftung der Tierärzte

Rechte und Pflichten des Tierarztes - von Herrn Andreas Ackenheil

Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt in § 1 vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieser Bericht behandelt die Frage, welche Rechte und Pflichten dabei den Tierarzt betreffen.

Verzögerungsgeld

Strafmaßnahmen vorbeugen - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge

Das Verzögerungsgeld ist ein Sanktionsmittel der Finanzverwaltung, das bei der steuerlichen Außenprüfung von Bedeutung ist. Es kann insbesondere dann verhängt werden, wenn der Steuerpflichtige im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Weise nachkommt. Die Höhe des Verzögerungsgeldes kann durch die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festgesetzt...

Der Ehearbeitsvertrag

Ein zulässiges Instrument zur Minderung der Steuern - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge

Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen – auch zwischen nahen Angehörigen – ist es sinnvoll einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, wie er zwischen fremden Dritten üblich ist. Damit kann das Bestehen des Arbeitsverhältnisses leichter nachgewiesen werden. Für die steuerliche Anerkennung ist erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis ernstlich gewollt sowie klar und eindeutig vereinbart ist und inhaltlich Verträgen...

Berufliche und private Nutzung von Kraftfahrzeugen

Fair Fahren - von Dr. Jörg Schade

Die einkommensteuerliche Behandlung des von einem selbstständig tätigen Arztes beruflich genutzten Kraftfahrzeugs hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellen sämtliche Aufwendungen Betriebsausgaben dar. Da jedoch Privatfahrten den Gewinn nicht mindern dürfen, ist eine sog. Nutzungsentnahme als Betriebseinnahme gegenzurechnen. Für deren Bewertung kommt entweder...

Arzneimittelabgabe

Was ist eine „ordnungsgemäße Behandlung“? - von Jürgen Althaus

In der modernen Tiermedizin ist eine veterinärmedizinische Behandlung bzw. Therapie ohne den Einsatz von Arzneimitteln kaum denkbar. Somit kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Tierärzte aufgrund des ihnen eingeräumten eingeschränkten Dispensierrechts Arzneimittel beziehen und abgeben. Das Dispensierrecht ist deshalb eingeschränkt, weil Tierärzte es nur unter Einhaltung strenger Vorschriften ausüben dürfen und sich bei deren Nichtbeachtung...

Augen auf beim Tierkauf

von Frank Richter

Welche Bedeutung hat eigentlich die Angabe „Krankheiten lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Tierkauf? Un welche Rolle spielt dabei das Urteil des BGH vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05 –, mit dem der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung für Unfallfahrzeuge fortentwickelt hat? RA Frank Richter zeigt, dass dieses Urteil sicherlich auch im Tierkaufrecht Beachtung finden wird.

Versandhandel bei Tierarzneimitteln

von Uwe H. Hohmann

Die Entwicklung im Rahmen der Humanmedizin hat nunmehr auch die Tiermedizin eingeholt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Versandhandel mit Tierarzneimitteln im bestimmten Rahmen zulässig ist. Uwe H. Hohmann berichtet über den aktuellen Fall.

Da fragen Sie mich was…

von Thekla Vennebusch

Die jüngste Futtermittelverordnung der EU führt dazu, dass bis zum August 2011 die Deklaration auf Hundeund Katzennahrungen umgestellt werden muss. Thekla Vennebusch erläutert, warum dadurch Verunsicherung beim Tierhalter und entsprechende Fragen vorprogrammiert sein werden.

Pflichten aus dem Behandlungsvertrag

von Natascha Saliha Wagner

Sucht ein Tierhalter einen Tierarzt auf, um sein Haustier untersuchen und behandeln zu lassen, schließen die Parteien einen Behandlungsvertrag ab. Dies geschieht in der Regel durch bloßes Handeln, hier das Vorstellen des Tieres durch den Tierhalter auf der einen und die Annahme des Patienten durch den Tierarzt auf der anderen Seite. Im folgenden Beitrag stellt Natascha Saliha Wagner die wichtigsten Pflichten des Tierarztes aus dem Behandlungsvertrag...

Amtsveterinär und Kontrolle

von Frank Richter

Tierschutz ist schön und gut, aber wie soll er in der Praxis umgesetzt werden? Ein Instrument ist das Kontrollrecht des Amtstierarztes. Dieses ist in § 16 TierSchG geregelt. Allerdings warf diese Vorschrift lange Probleme auf, wie sie zu verstehen sei. RA Frank Richter stellt die Rechtsprechung dar, durch die diese Probleme nun gelöst werden.

Geld nur gegen Rechnung?

Zur Verjährung und Fälligkeit einer tierärztlichen Honorarforderung - von Sandra C. Linnemann

Vertragliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich einer dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB), die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs 1 Nr. 1 BGB). „Entstanden“ ist ein Anspruch mit Eintritt der Fälligkeit, die vorliegt, wenn derjenige, der eine
Leistung erhalten hat, dazu verpflichtet ist, sie zu begleichen. Regelmäßig wird eine Forderung sofort fällig, d.h. umgehend nach Erhalt der...

Wer haftet für Personenschäden im Rahmen tierärztlicher Behandlungen?

Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierarzt Teil 1 - von Sabine Warnebier

In folgender Artikelreihe stellt Sabine Warnebier anhand aktueller Urteile die Voraussetzungen und Grenzen der Haftung des Tierarztes gegenüber dem Tierhalter ebenso wie die Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierarzt dar und zeigt dem Tierarzt zudem Möglichkeiten auf, sein eigenes Haftungsrisiko zu begrenzen.

Tierarzt muss zahlen

Ankaufsuntersuchung wider besseres Wissen: - von Frank Richter

Das Landgericht Offenburg hatte mit Urteil vom 15.01.2010 über eine misslungene Ankaufsuntersuchung (AKU) zu entscheiden. Der Tierarzt hatte das Pferd untersucht, aber sein Vorwissen verschwiegen und falsche Schlussfolgerungen gezogen. RA Frank Richter über die AKU, die der Information des Käufers über den Gesundheitszustand des Tieres zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Ablieferung dient.

Die Haltungserlaubnis für „gefährliche Hunde“

von Natascha Saliha Wagner

Tierärzte werden von besorgten Haltern sog. gefährlicher Hunde oft um Rat im Hinblick auf die Haltungserlaubnis befragt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen obliegen den jeweiligen Bundesländern, daher gibt es diverse Gesetze/Verordnungen. Natascha Saliha Wagner beleuchtet für hundkatzepferd die jeweiligen Unterschiede, die mitunter gravierend sind, und die nicht immer eindeutigen Regelungen.

Konjunkturförderung

Der Investitionsabzugsbetrag hat es in sich - von Dorothee Herzer

Der Investitionsbetrag löste im Jahr 2007 die bis dahin geltende „Ansparabschreibung“ ab. Dorothee Herzer blickt auf das Steuergestaltungsinstrument, von dem nun sogar mehr Freiberufler und Unternehmer profitieren, als bei seiner Einführung vorgesehen war.
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Unsere Partner

Tierklinik Hofheim
Dr. Birte Reinhold, ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
„Endlich hat sich hundkatzepferd zum Fachmagazin für den Tierarzt entwickelt. In der Ausgabe 03/12 fielen neben informativen Neuigkeiten aus dem Praxisbereich und den lustigen Nachrichten aus der Tierwelt viele anspruchsvolle und praxisrelevante Fachartikel in einem ungewöhnlich anschaulichen und erfrischenden Design auf. Auch ein Fachmagazin kann unterhaltsam sein und taugt somit auch nach einem anstrengenden Arbeitstag noch zur Feierabendlektüre im Gartenstuhl. Gefällt mir!“
Prof. Dr. Arwid Daugschies, Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät – VMF
„hundkatzepferd serviert dem Leser den aktuellen Wissensstand in leicht verdaulicher Form. In Zeiten einer erdrückenden Informationsflut tut es gut, wenn solides Wissen auch in erfrischend entspannter Art angeboten wird.“
Dr. Anja Stahn ( Leitung der Geschäftseinheit VET in Europa und Middle East bei der Alere )
Die hundkatzepferd begleitet mich nun schon seit einigen Jahren. Nach wie vor begeistern mich
die Aufmachung, der fachliche und informative Inhalt sowie und die beeindruckenden Fotos des
Fachmagazins. Ganz deutlich ist seit einigen Monaten eine noch stärkere Ausrichtung auf die Belange
und Interessen der Tierärzteschaft zu erkennen. Dies ist sehr erfreulich. Das Magazin gehört in jede
Praxis und sollte unterhaltsame „Pflichtlektüre“ für das ganze Praxisteam sein.