TierschutzJeder Tierarzt und jeder Tierhalter, -züchter und Tierproduzent hat tierschutzrechtliche Aspekte zu beachten. - von Annette Brenken
Bei Erkrankung eines Tieres muss der Tierarzt rechtzeitig aufgesucht werden. Tierhalter, die dies unterlassen, machen sich der Tierquälerei strafbar, wenn das Tier über einen längeren Zeitraum Schmerzen erdulden muss. So verurteilte das AG Bensheim einen Schaf- und Hundehalter, der für seinen unheilbar lahmen Hund und ein krankes Lamm keinen Tierarzt gerufen hatte, zu einer erheblichen Geldstrafe, 4 Js 1958/00 5 DS VIII. Ist hingegen der Tierarzt...
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