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Tierärzte & Kliniken > Jürgen Althaus

Jürgen Althaus

// ist Rechtsanwalt der Kanzlei mönigundpartner am Standort Münster

// betreut deutschlandweit Tierärzte in ­allen rechtlichen Belangen der tierärztlichen Praxis (u.a. Praxisübertragungen, Tierarzthaftpflichtrecht, Berufsrecht und Arzneimittel(straf)recht)

// zudem ist er Berater des bundes­weiten Netzwerkes TiBerNet, das sich auf die ­Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung von Tierärzten spezialisiert hat

Kontakt: schmidt@succidia.de

Wenn sich Tierärzte kaufen lassen

Korruption im Gesundheitswesen - von Jürgen Althaus, Julia Laacks

Die Bundesregierung hat im Juli 2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. In den Medien wurde bereits ausgiebig darüber berichtet – allerdings hauptsächlich in Bezug auf Humanmediziner.

Der Tierarzt in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung

Immer Ärger mit der Haftung - von Jürgen Althaus, Julia Laacks

Sie sind die Klassiker in der anwaltlichen Beratung, wenn es um die Haftung des Tierarztes geht: der schwere Behandlungsfehler und die Verletzung der Aufklärungspflicht. Zwei jüngst ergangene obergerichtliche Entscheidungen geben Anlass, beide Begriffe genauer zu beleuchten.

Was Sie über Bewertungsportale wissen sollten

Nie wieder in diese Praxis! - von Jürgen Althaus, Julia Laacks

Im Internet wird tagtäglich vieles bewertet: Produkte, Hotels, Lehrer und zunehmend ebenso tierärztliche Leistungen. Neben reinen Bewertungsportalen wie „Jameda“, in denen der Nutzer Schulnoten für Behandlung, Wartezeit, Freundlichkeit und weitere Kriterien ver­geben kann, bietet beispielsweise auch der Dienst „Google+ Local“ die Möglichkeit, Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt öffentlich zu teilen.

Arzneimittelabgabe

Was ist eine „ordnungsgemäße Behandlung“? - von Jürgen Althaus

In der modernen Tiermedizin ist eine veterinärmedizinische Behandlung bzw. Therapie ohne den Einsatz von Arzneimitteln kaum denkbar. Somit kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Tierärzte aufgrund des ihnen eingeräumten eingeschränkten Dispensierrechts Arzneimittel beziehen und abgeben. Das Dispensierrecht ist deshalb eingeschränkt, weil Tierärzte es nur unter Einhaltung strenger Vorschriften ausüben dürfen und sich bei deren Nichtbeachtung...

"Tierarzt und Tierhalter"

Eine manchmal gestörte Geschäftsbeziehung - von Jürgen Althaus

In vielen Bereichen des Geschäftslebens ist zunehmend festzustellen, dass Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne diese bezahlen zu wollen oder bezahlen zu können. Diese sehr negative Entwicklung macht auch vor Tierarztpraxen nicht halt.

„Tierarzt und Tierhalter“ - Eine manchmal gestörte Geschäftsbeziehung

Tipps und Hinweise zur Durchsetzung des tierärztlichen Honorars Teil 1 - von Jürgen Althaus

In vielen Bereichen des Geschäftslebens ist zunehmend festzustellen, dass Leistungen in
Anspruch genommen werden, ohne diese bezahlen zu wollen oder bezahlen zu können. Diese sehr negative Entwicklung macht auch vor Tierarztpraxen nicht halt.

Pacta sunt servanda

Rechtssicherheit durch fundierte Gesellschaftsverträge Teil 2 - von Jürgen Althaus

Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt einen der wichtigsten Grundsätze des privaten Vertragsrechts. Dieser ist insbesondere auch im Bereich von Praxiskooperationsverträgen relevant. In Teil 1 des Beitrages wurde auf die Problemstellung eingegangen und diese anhand von aktuellen Beispielsfällen ausgeführt. Teil 2 zeigt Lösungen auf.

Pacta sunt servanda

Rechtssicherheit durch fundierte Gesellschaftsverträge Teil 1 - von Jürgen Althaus

Der jedem Studierenden der Rechtswissenschaften bekannte Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt einen der wichtigsten Grundsätze des privaten Vertragsrechts. Das bereits im Mittelalter entwickelte Prinzip der Vertragstreue, wonach alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind, ist auch und gerade im Bereich von Praxiskooperationsverträgen von einer aktuellen und alltäglichen...

Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Teil 2 - von Jürgen Althaus

Im ersten Teil des Beitrags wurde auf Beispiele zur zulässigen und unzulässigen Tierarztwerbung eingegangen. Teil 2 fokussiert sich auf die Werbung des Tierarztes im Internet.
Dr. Birte Reinhold, ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
„Endlich hat sich hundkatzepferd zum Fachmagazin für den Tierarzt entwickelt. In der Ausgabe 03/12 fielen neben informativen Neuigkeiten aus dem Praxisbereich und den lustigen Nachrichten aus der Tierwelt viele anspruchsvolle und praxisrelevante Fachartikel in einem ungewöhnlich anschaulichen und erfrischenden Design auf. Auch ein Fachmagazin kann unterhaltsam sein und taugt somit auch nach einem anstrengenden Arbeitstag noch zur Feierabendlektüre im Gartenstuhl. Gefällt mir!“
Prof. Dr. Arwid Daugschies, Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät – VMF
„hundkatzepferd serviert dem Leser den aktuellen Wissensstand in leicht verdaulicher Form. In Zeiten einer erdrückenden Informationsflut tut es gut, wenn solides Wissen auch in erfrischend entspannter Art angeboten wird.“
Dr. Anja Stahn ( Leitung der Geschäftseinheit VET in Europa und Middle East bei der Alere )
Die hundkatzepferd begleitet mich nun schon seit einigen Jahren. Nach wie vor begeistern mich
die Aufmachung, der fachliche und informative Inhalt sowie und die beeindruckenden Fotos des
Fachmagazins. Ganz deutlich ist seit einigen Monaten eine noch stärkere Ausrichtung auf die Belange
und Interessen der Tierärzteschaft zu erkennen. Dies ist sehr erfreulich. Das Magazin gehört in jede
Praxis und sollte unterhaltsame „Pflichtlektüre“ für das ganze Praxisteam sein.