Tierärzte & Kliniken
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Prof. Dr. Anton Fürst
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Euthanasie - Sanftes Hinscheiden des Pferdes
Euthanasie - Sanftes Hinscheiden des PferdesDas aus dem Griechischen stammende Wort Euthanasie soll einen guten (=eu) Tod (=thanatos) bedeuten. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass das Tier ohne Schmerzen und ohne Stress getötet wird. Mit höchster Sorgfalt und großer Professionalität kann dafür gesorgt werden, dass die Euthanasie des geliebten Tieres beim Besitzer in guter Erinnerung bleibt. Dabei ist nicht nur tierärztliches Können gefragt. Zur Aufgabe des Tierarztes gehört auch die psychologische Betreuung des Besitzers. Es gibt beim Pferd nicht eine ideale, sondern mehrere gute Euthanasiemethoden. Diese sollten jedoch der jeweiligen Situation sowie der Erfahrung und Vertrautheit desjenigen, der die Euthanasie durchführt, angepasst werden. Für die Euthanasie des chronisch kranken Pferdes in seiner gewohnten Umgebung dürfen Zeit und Kosten keine Rolle spielen. Im Fall von schwer verletzten Pferden hingegen kann eine rasche Euthanasie erforderlich werden. Trotzdem muss auch dort die Euthanasie korrekt und nach allen Regeln der Kunst durchgeführt werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Euthanasie ist ein schmerz- und stressloser Tod für das Pferd, deshalb sollte ein Pferd nur nach vorangegangener Sedation und Narkose euthanasiert werden. Es ist außerordentlich wichtig, den anwesenden Personen die verschiedenen Schritte der Euthanasie genau zu erklären, damit sie die einzelnen Reaktionen des Pferdes verstehen und interpretieren können. Auch der Abtransport des euthanasierten Pferdes sollte vorab organisiert werden und so einfach wie möglich sein, wobei das Entfernen der Hufeisen nicht vergessen werden darf. Rechtliche Aspekte Das Töten von Tieren auf qualvolle Art ist nicht nur unmenschlich, sondern auch per Gesetz verboten. Im deutschen Tierschutzgesetz wird zudem in § 17 festgehalten, dass Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Umgekehrt wird für die Euthanasie eines Pferdes auch immer eine schriftliche oder mindestens eine mündliche Erlaubnis des Besitzers bzw. des Verantwortlichen für das Pferd benötigt. Falls diese Personen unauffindbar sind, darf in Ausnahmefällen ein Pferd, das schwere Verletzungen erlitten hat, große Schmerzen leidet und keine Aussichten auf eine erfolgreiche Therapie hat, auch ohne Einwilligung des Besitzers euthanasiert werden. In diesen Fällen sollte aber noch ein zweiter Tierarzt das verletzte Pferd untersuchen. Weiter müssen alle Befunde schriftlich festgehalten werden. Viele Sportpferde sind für schwere Unfälle versichert. Aus diesem Grunde sollte bei deren Euthanasie immer ein Zeugnis mit den genauen Untersuchungsbefunden und exaktem Signalement ausgestellt werden. Weiterhin sollte die Versicherung kontaktiert werden, ob eine postmortale Untersuchung des Pferdes erforderlich ist. Technik der Euthanasie Bei jeder Euthanasie eines Pferdes muss ein Katheter gelegt und fixiert werden. Es ist von Vorteil, wenn das Pferd beim Ablegen von einer erfahrenen Person am Kopf gehalten und gesteuert wird, sodass das Pferd nicht über den Rücken nach hinten stürzt. Falls ein Pferd bei einer öffentlichen Veranstaltung euthanasiert werden muss, sollte dies immer hinter einer „Spanischen Wand“, also unter Sichtschutz erfolgen (Abb. 2). Die für die Euthanasie des Pferdes verwendbaren Narkotika sind für den Menschen stark toxisch. Aus diesem Grund sollten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden (Handschuhe), um den Kontakt oder gar eine Injektion zu verhindern oder falls dies passiert, adäquat reagieren zu können. Als Tierarzt ist man verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fleisch des euthanasierten Pferdes nicht an Zootiere verfüttert, sondern in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt wird. Es gibt mehrere Berichte über ungeklärte Todesfälle bei Wildtieren, die mit Fleisch von euthanasierten Pferden gefüttert wurden. Euthanasie mittels Injektion Eine praxistaugliche, tierschutzkonforme und nach Ansicht des Autors zu bevorzugende Euthanasiemethode mittels Injektion ist in der Tabelle beschrieben. Das Setzen eines Venenverweilkatheters ist außerordentlich wichtig, da einerseits sowohl die Barbitursäurederivate wie auch das T 61 stark gewebereizend sind und andererseits so garantiert werden kann, dass die gesamte Menge des verwendeten Präparates rasch und sicher injiziert werden kann. Sedation-Narkose Ein schmerzloser Tod setzt eine rasch eintretende Bewusstlosigkeit voraus, der ein Herz- und Atemstillstand folgen muss. Nachdem das Zentrum der Schmerzempfindung und des Bewusstseins im Kortex und in den subkortikalen Strukturen sitzt, müssen zunächst diese Hirnareale ausgeschalten werden. Pferde werden deshalb für die Euthanasie am besten zuerst sediert und dann in Narkose gelegt, bevor die eigentliche Euthanasie erfolgt. Für das Pferd bedeutet dies ein schmerzloses Sterben in Allgemeinanästhesie. Für den Besitzer ist diese Euthanasiemethode mit wenig Stress verbunden, da das Pferd ruhig und kontrolliert abliegt. Es gibt verschiedene Methoden, wie dies durchgeführt werden kann, wobei jeder Tierarzt jene Sedation und Narkose wählen soll, mit der er am meisten Erfahrung besitzt. Euthanasie mit einem Barbiturat Nachdem das Pferd in Seitenlage ist, kann es durch Verabreichung eines Barbiturates schmerzfrei euthanasiert werden. Diese Wirkstoffe eignen sich für die Euthanasie, weil zuerst das Bewusstsein und anschließend das Atemund Kreislaufzentrum ausgeschaltet werden. Barbiturate dürfen aber niemals ohne vorherige Sedation bzw. Narkose oder ohne Kombination mit anderen Wirkstoffen angewendet werden, weil es zu plötzlichem Niederstürzen und starken Exzitationen kommen kann. Weiter haben Barbiturate die unangenehme Begleiterscheinung, dass die Pferde noch mehrere Minuten (bis fünf Minuten) nach dem Verlust des Bewusstseins tiefe Atemzüge machen, was für den Besitzer oft erschreckend wirkt. Barbiturate unterliegen z.T. dem Betäubungsmittelgesetz und erfordern damit bestimmte Vorsichtsmaßnahmen und eine genaue Dokumentation über deren Lagerung und Einsatz. Es gibt verschiedene Barbitursäurederivate, wobei Pentobarbital in der Veterinärmedizin am häufigsten verwendet wird (Eutha® 77, Esconarkon®, Release®). Euthanasie mit einem Mischpräparat: T 61® T 61® ist bei Tierärzten beliebt und wird häufig verwendet, weil es billiger als ein Barbiturat ist und nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. T 61® darf jedoch nie alleine, sondern immer nach vorangegangener Sedation und Narkose eingesetzt werden. Dann ist die Euthanasie nach Erfahrungen des Autors durchaus sicher und tierschutzgerecht. Das Mischpräparat enthält Embutramid (20 %). Dies ist ein Allgemeinnarkotikum, das eine ähnliche Wirkung wie die Barbiturate hat. Zuerst werden der Kortex und die subkortikalen Hirnanteile und somit das Bewusstsein und die Schmerzempfindung ausgeschalten. Anschließend werden das Atemund Kreislaufzentrum gelähmt. Weiter enthält T 61® Mebezoniumjodid (5 %), ein peripheres depolarisierendes Muskelrelaxans, Tetracainhydrochlorid (0,5 %), ein Lokalanästhetikum und schließlich Dimethylformamid, das als Trägerstoff benötigt wird. Die Dosierung beträgt 10 – 15 ml/100 kg und darf in keinem Fall unterschritten werden. Aufgrund des schnellen Wirkungseintritts muss es rasch injiziert werden. Daher sollte die gesamte Medikamentenmenge in einer Spritze aufgezogen werden. Euthanasie mittels Bolzenschuss Das Schießen des Pferdes ist eine rasche und humane Euthanasiemethode, vorausgesetzt, dass es mit den richtigen Apparaten und an der richtigen Lokalisation durchgeführt wird. Sie wirkt jedoch für die Umgebung brutal und schockierend und kommt daher praktisch nur noch im Schlachthaus zur Anwendung. Die korrekte Lokalisation liegt in der Medianen, ca. ein bis zwei Finger rostral vom Ansatz des Schopfes. Das entspricht dem Kreuzungspunkt der Diagonalen von der Ohrbasis zum lateralen Augenwinkel bzw. einem Punkt handbreit über der Verbindungslinie der beiden Augen. Das Pferd ist nach dem Bolzenschuss aber erst betäubt, sodass es noch entblutet oder mit einem Medikament getötet werden muss. take home Eine Euthanasie muss in allen Situationen korrekt und nach allen Regeln der Kunst durchgeführt werden. Dazu gehört auch das anfängliche Setzen eines Venenverweilkatheters. Alle Pferde sollten nur nach vorangegangener Sedation und Narkose euthanasiert werden. Nur so ist ein stressund schmerzfreies Hinscheiden für das Pferd gewährleistet. Eine gute Vorbereitung und Aufklärung des Besitzers ist ebenfalls unerlässlich. Foto: © Prof. Dr. Anton Fürst |
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