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Rürup zum Nulltarif?

Sparen ohne Eigenaufwand? Über die Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung informiert Gerd-Dieter Gudd.

Rürup-Rente: Der Name ist Programm und er wird seinen Erfinder, den ehemaligen Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup, sicher über sein Lebensende hinaus begleiten.
Seit 2005 existiert diese staatlich geförderte Form der Altersvorsorge – vom Gesetzgeber
Basisrente genannt – und immer mehr Tierärzte nutzen die Chance, damit eine Zusatzrente aufzubauen. Bei richtiger Gestaltung sogar ohne Eigenaufwand.

Wie soll das funktionieren?

Zur Erinnerung einige Eckpunkte aus dem Alterseinkünftegesetz, mit dem das Rentensystem Schritt für Schritt auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird. Das heißt, die Beiträge zur Altersvorsorge werden von Jahr zu Jahr stärker entlastet, und im Gegenzug wird die spätere Rente höher besteuert. Jeder Ledige darf bis zu 20.000 E im Jahr (Verheirate: 40.000 E) steuerlich als Aufwendungen für die Altersvorsorge geltend machen. Dazu zählen Beiträge zum Versorgungswerk, zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zur privaten Rürup-Rente. In diesem Jahr sind davon 68 Prozent absetzbar, im nächsten Jahr 70 Prozent und jedes weitere Jahr 2 Prozent mehr.

Beispiel: Wer im Jahr 10.000 E Beitrag ins Versorgungswerk zahlt, kann 2009 folglich 6.800 E vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei höchster Steuerprogression macht das eine Ersparnis von mehr als 3.000 E. Dies bleibt häufig unbemerkt, weil es im großen Topf der Steuererklärung untergeht. Dabei ist es überaus ratsam, die Erstattung in eine Rürup-Rente zu investieren. Die daraus resultierende Zusatzrente wird auch benötigt, um die Steuerabzüge im Rentenalter auszugleichen. Denn das ist die Kehrseite der Medaille: Jeder, der 2030 in den Ruhestand geht, muss 90 Prozent seiner Rente versteuern, 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtig.
Mit 3.000 E Steuerersparnis lässt sich ohne Zusatzaufwand ein monatlicher Beitrag von 250 E für Rürup ansparen. Es rechnet sich sogar, 400 oder 500 E monatlich zu investieren, da diese Beträge ebenfalls abzugsfähig sind – über die Jahre hinweg in zunehmendem Maße. Das ist faktisch die Rürup-Rente zum Nulltarif. Und zum Jahresende kann man die restlichen Freibeträge – je nach Kassenlage – mit einer Einmalzahlung ausschöpfen. So lässt sich beispielsweise eine drohende Steuernachzahlung vermeiden oder abmildern.

Auf einen Blick

Vorteile

- lebenslange Rente
- Hinterbliebenenabsicherung möglich
- Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug
- in der Ansparphase vor Pfändung geschützt
- keine Abgeltungssteuer in der Ansparphase
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente möglich

Nachteile

- Auszahlung der Rente frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres
- kein Kapitalwahlrecht
- Besteuerung in der Rentenphase
- nicht vererbbar
- nicht beleihbar

Die Rürup-Rente unterliegt also den gleichen Spielregeln wie die gesetzliche Rente bzw. die Rente der Versorgungswerke. Der Gesetzgeber wollte mit seiner Förderung sicherstellen, dass die Leistung tatsächlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Und das macht ja auch Sinn, wird doch dem Rentner damit das „Risiko der Langlebigkeit“ abgenommen. Salopp gesagt: Wer nicht genau weiß, wie alt er werden wird, ist mit einer lebenslangen Rente gut bedient. Besser noch mit zwei Renten – eine vom Versorgungswerk und eine private Rürup-Rente.

gerd-dieter.gudd@tvd-finanzgruppe.de

HKP 5 / 2009

Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe HKP 5 / 2009.
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