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Gehaltsoptimierung in der Tierarztpraxis

Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind die Basis jeder erfolgreichen Tierarztpraxis. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter richtet sich zu einem großen Teil danach, welche Wertschätzung ihnen in Form des Gehalts entgegengebracht wird. Die Vergütung ist zwar nicht alleiniger Gradmesser der Zufriedenheit – das Verhältnis Leistung/Vergütung sollte aber auf jeden Fall stimmen.

Eine reine Erhöhung des Bruttogehalts ist meist weder für die Mitarbeiter noch für den Praxisinhaber sinnvoll, da ein beachtlicher Teil der Mehrvergütung Lohnsteuern und Sozialabgaben zum Opfer fällt. Soll das höhere Einkommen den Mitarbeitern in voller Höhe zugutekommen, sollte der Praxischef alle legalen Chancen nutzen, die Zuwendungen teilweise oder sogar ganz vor dem Zugriff des Fiskus bzw. der Sozialversicherung zu schützen.

Steuerfreie Zuwendungen

Eine Möglichkeit, die in den Praxen immer noch viel zu wenig genutzt wird, sind z.B. steuerfreie Zuwendungen bis zu einem Wert von 44 € pro Monat, für die weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden. An erster Stelle sind hier sicherlich Tankgutscheine zu nennen – angesichts der mitunter explodierenden Benzinpreise sicherlich ein willkommenes Geschenk. Praxis - inhaber können z.B. mit einer Tankstelle in ihrer Nähe eine Vereinbarung treffen und die eingelösten Wertbons per Monatsrechnung bezahlen. Denkbar sind natürlich auch andere Warengutscheine, z.B. für Kosmetika, Literatur etc. Doch Achtung: Die Gutscheine durften bislang nicht auf einen Eurobetrag lauten, der Tankgutschein musste z.B. die Litermenge an Benzin oder Diesel angeben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch mit drei steuerzahlerfreundlichen Urteilen die Vorschriften für Tank- und Geschenkgutscheine gelockert. Erlaubt sind demnach Werthöchstgrenzen, Tankkarten und Geschenkgutscheine.

Aufmerksamkeiten

Ebenfalls steuerbefreit sind so genannte Aufmerksamkeiten. Diese können bis zu einer Freigrenze von 40 _ mehrmals im Jahr zu besonderen Anlässen gewährt werden – z.B. Buchgeschenk zum Geburtstag, CD zur Geburt eines Kindes. Achtung: Freigrenze bedeutet: Bis zu 40 _ ist die Aufmerksamkeit komplett steuerfrei, bei 40,10 € ist alles steuerpflichtig (nicht nur der übersteigende Betrag von 0,10 €)

Fehlgeldentschädigung

Weiterhin können den Mitarbeitern, die mit dem Kassen- bzw. Zähldienst in der Praxis beschäftigt sind, so genannte Fehlgeldentschädigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei i.H. von 16 € monatlich pauschal gezahlt werden.

Weitere steuerbefreite Leistungen

Steuerbefreit sind außerdem Leistungen, die der Praxisinhaber im eigenbetrieblichen Interesse gewährt. Hier sind z.B. Betriebsausflüge (ein- oder mehrtägig) oder Firmenfeiern zu nennen, die dem Kontakt der Mitarbeiter untereinander und dem betrieblichen Klima dienen und allen Mitarbeitern offenstehen. Achtung: Es darf sich hierbei jedoch um nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich handeln, wobei die Kosten je Arbeitnehmer pro Veranstaltung und Kalenderjahr einschließlich Umsatzsteuer eine Freigrenze von 110 € nicht übersteigen dürfen. Praxisfremde Ehegatten bzw. Angehörige dürfen teilnehmen, die Kosten werden dann dem Mitarbeiter zugerechnet. Ein Überschreiten der Freigrenze führt generell beim Mitarbeiter in voller Höhe zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Allerdings ist auch eine Pauschalierung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber mit 25 % möglich, was desgleichen zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt. Des Weiteren können den Mitarbeitern steuerfreie Zuschläge gewährt werden, sofern diese für Nachtarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 50 % und Feiertagsarbeit bis 150 % des Grundlohns nicht übersteigen.

HKP 5 / 2012

Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe HKP 5 / 2012.
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Dr. Birte Reinhold, ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
„Endlich hat sich hundkatzepferd zum Fachmagazin für den Tierarzt entwickelt. In der Ausgabe 03/12 fielen neben informativen Neuigkeiten aus dem Praxisbereich und den lustigen Nachrichten aus der Tierwelt viele anspruchsvolle und praxisrelevante Fachartikel in einem ungewöhnlich anschaulichen und erfrischenden Design auf. Auch ein Fachmagazin kann unterhaltsam sein und taugt somit auch nach einem anstrengenden Arbeitstag noch zur Feierabendlektüre im Gartenstuhl. Gefällt mir!“
Prof. Dr. Arwid Daugschies, Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät – VMF
„hundkatzepferd serviert dem Leser den aktuellen Wissensstand in leicht verdaulicher Form. In Zeiten einer erdrückenden Informationsflut tut es gut, wenn solides Wissen auch in erfrischend entspannter Art angeboten wird.“
Dr. Anja Stahn ( Leitung der Geschäftseinheit VET in Europa und Middle East bei der Alere )
Die hundkatzepferd begleitet mich nun schon seit einigen Jahren. Nach wie vor begeistern mich
die Aufmachung, der fachliche und informative Inhalt sowie und die beeindruckenden Fotos des
Fachmagazins. Ganz deutlich ist seit einigen Monaten eine noch stärkere Ausrichtung auf die Belange
und Interessen der Tierärzteschaft zu erkennen. Dies ist sehr erfreulich. Das Magazin gehört in jede
Praxis und sollte unterhaltsame „Pflichtlektüre“ für das ganze Praxisteam sein.