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Tierärzte & Kliniken > Andreas Ackenheil

Andreas Ackenheil

// ist Gründer der „Ackenheil Anwaltskanzlei“
Die Kanzlei ist seit 2004 auf die Themengebiete „Recht rund ums Tier“ spezialisiert und bundesweit tätig. Sie vertritt Privatpersonen, Züchter, Tierärzte und Vereine in allen Fragen des Tierrechts

// engagiert sich seit Jahren im Tierschutz und nimmt sich aktiv dem Problem der erblich bedingten Zucht­erkrankungen an

Kontakt: schmidt@succidia.de

Tierarzt nicht erreichbar

Im Notfalldienst - von Andreas Ackenheil

Der tierärztliche Notfalldienst stellt für viele Patientenbesitzer oftmals die einzige Rettung dar. Gerade bei einem Notfall während der Nachtzeit oder an Wochenenden bzw. Feiertagen erfordert die Angst um das geliebte Familienmitglied dringende Hilfe durch einen Tierarzt. Gibt es jedoch eine Pflicht zum Notfalldienst und was passiert, wenn man im Notfalldienst nicht erreichbar ist?

Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen

Mit Sorgfalt ans Werk - von Andreas Ackenheil

Fast jeder Tierbesitzer war mit seinem Tier bereits einmal beim Tierarzt zur Behandlung. In der Regel geht alles gut. Wenn dem Tierarzt jedoch einmal ein Fehler unterläuft, stellt sich die Frage, ob dem Patienten­besitzer ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen zusteht.

Datenschutz in der Tierarztpraxis

Kein Platz für Spione - von Andreas Ackenheil

Seit dem jüngsten Abhörskandal um Bundeskanzlerin Merkel ist das Thema „Datenschutz“ wieder in aller Munde. Man gibt allzu leicht persönliche Daten und Informationen preis und vertraut darauf, dass diejenigen, die die Daten aufnehmen, sorgsam mit ihnen umgehen. Aber genau hier liegt das Problem, wie dieser Artikel zeigt.

Die Haftung der Tierärzte

Rechte und Pflichten des Tierarztes - von Andreas Ackenheil

Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt in § 1 vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieser Bericht behandelt die Frage, welche Rechte und Pflichten dabei den Tierarzt betreffen.
Dr. Birte Reinhold, ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
„Endlich hat sich hundkatzepferd zum Fachmagazin für den Tierarzt entwickelt. In der Ausgabe 03/12 fielen neben informativen Neuigkeiten aus dem Praxisbereich und den lustigen Nachrichten aus der Tierwelt viele anspruchsvolle und praxisrelevante Fachartikel in einem ungewöhnlich anschaulichen und erfrischenden Design auf. Auch ein Fachmagazin kann unterhaltsam sein und taugt somit auch nach einem anstrengenden Arbeitstag noch zur Feierabendlektüre im Gartenstuhl. Gefällt mir!“
Prof. Dr. Arwid Daugschies, Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät – VMF
„hundkatzepferd serviert dem Leser den aktuellen Wissensstand in leicht verdaulicher Form. In Zeiten einer erdrückenden Informationsflut tut es gut, wenn solides Wissen auch in erfrischend entspannter Art angeboten wird.“
Dr. Anja Stahn ( Leitung der Geschäftseinheit VET in Europa und Middle East bei der Alere )
Die hundkatzepferd begleitet mich nun schon seit einigen Jahren. Nach wie vor begeistern mich
die Aufmachung, der fachliche und informative Inhalt sowie und die beeindruckenden Fotos des
Fachmagazins. Ganz deutlich ist seit einigen Monaten eine noch stärkere Ausrichtung auf die Belange
und Interessen der Tierärzteschaft zu erkennen. Dies ist sehr erfreulich. Das Magazin gehört in jede
Praxis und sollte unterhaltsame „Pflichtlektüre“ für das ganze Praxisteam sein.