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Datenschutz im Zuchtverein

Basics und besondere Anforderungen - von Frank Richter

Der folgende Beitrag beleuchtet schlaglichtartig ein paar Probleme des Datenschutzes im Zuchtverein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Auf das vom baden-württembergischen Landesdaten-schutzbeauftragten verfasste Markblatt „Datenschutz im Verein“ wird verwiesen, auch wenn nicht in allen Punkten Einigkeit unter den Juristen über die dort getroffenen Aussagen besteht, da eine gerichtliche Klärung noch aussteht.

Der Tierarzt in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung

Immer Ärger mit der Haftung - von Jürgen Althaus, Julia Laacks

Sie sind die Klassiker in der anwaltlichen Beratung, wenn es um die Haftung des Tierarztes geht: der schwere Behandlungsfehler und die Verletzung der Aufklärungspflicht. Zwei jüngst ergangene obergerichtliche Entscheidungen geben Anlass, beide Begriffe genauer zu beleuchten.

Abmahnfalle auch für Tierärzte

Impressumspflichten - von Frank Richter

Nahezu jeder Selbstständige bewirbt seine Tätigkeit heutzutage im Internet. Altbekannt ist, dass im Telemediengesetz „Allgemeine Informationspflichten“ eines Diensteanbieters geregelt werden. Nach § 5 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien dort aufgezählte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Tierarzt nicht erreichbar

Im Notfalldienst - von Andreas Ackenheil

Der tierärztliche Notfalldienst stellt für viele Patientenbesitzer oftmals die einzige Rettung dar. Gerade bei einem Notfall während der Nachtzeit oder an Wochenenden bzw. Feiertagen erfordert die Angst um das geliebte Familienmitglied dringende Hilfe durch einen Tierarzt. Gibt es jedoch eine Pflicht zum Notfalldienst und was passiert, wenn man im Notfalldienst nicht erreichbar ist?

Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen

Mit Sorgfalt ans Werk - von Andreas Ackenheil

Fast jeder Tierbesitzer war mit seinem Tier bereits einmal beim Tierarzt zur Behandlung. In der Regel geht alles gut. Wenn dem Tierarzt jedoch einmal ein Fehler unterläuft, stellt sich die Frage, ob dem Patienten­besitzer ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen zusteht.

Datenschutz in der Tierarztpraxis

Kein Platz für Spione - von Andreas Ackenheil

Seit dem jüngsten Abhörskandal um Bundeskanzlerin Merkel ist das Thema „Datenschutz“ wieder in aller Munde. Man gibt allzu leicht persönliche Daten und Informationen preis und vertraut darauf, dass diejenigen, die die Daten aufnehmen, sorgsam mit ihnen umgehen. Aber genau hier liegt das Problem, wie dieser Artikel zeigt.

Die Haftung der Tierärzte

Rechte und Pflichten des Tierarztes - von Andreas Ackenheil

Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt in § 1 vor, dass aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieser Bericht behandelt die Frage, welche Rechte und Pflichten dabei den Tierarzt betreffen.

Verzögerungsgeld

Strafmaßnahmen vorbeugen - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge

Das Verzögerungsgeld ist ein Sanktionsmittel der Finanzverwaltung, das bei der steuerlichen Außenprüfung von Bedeutung ist. Es kann insbesondere dann verhängt werden, wenn der Steuerpflichtige im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Weise nachkommt. Die Höhe des Verzögerungsgeldes kann durch die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festgesetzt...

Der Ehearbeitsvertrag

Ein zulässiges Instrument zur Minderung der Steuern - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge

Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen – auch zwischen nahen Angehörigen – ist es sinnvoll einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, wie er zwischen fremden Dritten üblich ist. Damit kann das Bestehen des Arbeitsverhältnisses leichter nachgewiesen werden. Für die steuerliche Anerkennung ist erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis ernstlich gewollt sowie klar und eindeutig vereinbart ist und inhaltlich Verträgen...

Berufliche und private Nutzung von Kraftfahrzeugen

Fair Fahren - von Dr. Jörg Schade

Die einkommensteuerliche Behandlung des von einem selbstständig tätigen Arztes beruflich genutzten Kraftfahrzeugs hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellen sämtliche Aufwendungen Betriebsausgaben dar. Da jedoch Privatfahrten den Gewinn nicht mindern dürfen, ist eine sog. Nutzungsentnahme als Betriebseinnahme gegenzurechnen. Für deren Bewertung kommt entweder...

Arzneimittelabgabe

Was ist eine „ordnungsgemäße Behandlung“? - von Jürgen Althaus

In der modernen Tiermedizin ist eine veterinärmedizinische Behandlung bzw. Therapie ohne den Einsatz von Arzneimitteln kaum denkbar. Somit kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Tierärzte aufgrund des ihnen eingeräumten eingeschränkten Dispensierrechts Arzneimittel beziehen und abgeben. Das Dispensierrecht ist deshalb eingeschränkt, weil Tierärzte es nur unter Einhaltung strenger Vorschriften ausüben dürfen und sich bei deren Nichtbeachtung...

Augen auf beim Tierkauf

von Frank Richter

Welche Bedeutung hat eigentlich die Angabe „Krankheiten lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Tierkauf? Un welche Rolle spielt dabei das Urteil des BGH vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05 –, mit dem der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung für Unfallfahrzeuge fortentwickelt hat? RA Frank Richter zeigt, dass dieses Urteil sicherlich auch im Tierkaufrecht Beachtung finden wird.

Versandhandel bei Tierarzneimitteln

von Uwe H. Hohmann

Die Entwicklung im Rahmen der Humanmedizin hat nunmehr auch die Tiermedizin eingeholt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Versandhandel mit Tierarzneimitteln im bestimmten Rahmen zulässig ist. Uwe H. Hohmann berichtet über den aktuellen Fall.

Da fragen Sie mich was…

von Thekla Vennebusch

Die jüngste Futtermittelverordnung der EU führt dazu, dass bis zum August 2011 die Deklaration auf Hundeund Katzennahrungen umgestellt werden muss. Thekla Vennebusch erläutert, warum dadurch Verunsicherung beim Tierhalter und entsprechende Fragen vorprogrammiert sein werden.

Pflichten aus dem Behandlungsvertrag

von Natascha Saliha Wagner

Sucht ein Tierhalter einen Tierarzt auf, um sein Haustier untersuchen und behandeln zu lassen, schließen die Parteien einen Behandlungsvertrag ab. Dies geschieht in der Regel durch bloßes Handeln, hier das Vorstellen des Tieres durch den Tierhalter auf der einen und die Annahme des Patienten durch den Tierarzt auf der anderen Seite. Im folgenden Beitrag stellt Natascha Saliha Wagner die wichtigsten Pflichten des Tierarztes aus dem Behandlungsvertrag...
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Unsere Partner

Tierklinik Hofheim
Dr. Birte Reinhold, ICHTHYOL-GESELLSCHAFT
„Endlich hat sich hundkatzepferd zum Fachmagazin für den Tierarzt entwickelt. In der Ausgabe 03/12 fielen neben informativen Neuigkeiten aus dem Praxisbereich und den lustigen Nachrichten aus der Tierwelt viele anspruchsvolle und praxisrelevante Fachartikel in einem ungewöhnlich anschaulichen und erfrischenden Design auf. Auch ein Fachmagazin kann unterhaltsam sein und taugt somit auch nach einem anstrengenden Arbeitstag noch zur Feierabendlektüre im Gartenstuhl. Gefällt mir!“
Prof. Dr. Arwid Daugschies, Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät – VMF
„hundkatzepferd serviert dem Leser den aktuellen Wissensstand in leicht verdaulicher Form. In Zeiten einer erdrückenden Informationsflut tut es gut, wenn solides Wissen auch in erfrischend entspannter Art angeboten wird.“
Dr. Anja Stahn ( Leitung der Geschäftseinheit VET in Europa und Middle East bei der Alere )
Die hundkatzepferd begleitet mich nun schon seit einigen Jahren. Nach wie vor begeistern mich
die Aufmachung, der fachliche und informative Inhalt sowie und die beeindruckenden Fotos des
Fachmagazins. Ganz deutlich ist seit einigen Monaten eine noch stärkere Ausrichtung auf die Belange
und Interessen der Tierärzteschaft zu erkennen. Dies ist sehr erfreulich. Das Magazin gehört in jede
Praxis und sollte unterhaltsame „Pflichtlektüre“ für das ganze Praxisteam sein.