Versicherung und Ausbildung
Versicherung und Ausbildung
Die unterschiedlichsten versicherungsrechtlichen Fragen spielen im Alltag einer jeden Tierarztpraxis/Tierklinik immer mal wieder eine Rolle. Häufig sind es Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung und zur Unfallversicherung sowie je nach personeller und materieller Ausstattung der Praxis/Klinik auch Fragen zu Personen- oder anderen Sachversicherungen. Nachfolgend soll auf einige versicherungsrechtliche Fragen in der Ausbildungspraxis eingegangen werden.
Im Jahr 2008 hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.(bpt) die Initiative „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ ins Leben gerufen, in der bpt -Info 8/08 [1] bzw. unter www.tierärzteverband.de publiziert und ein Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ entwickelt. Diese Initiative wird von verschiedenen Gremien wie Bundestierärztekammer [2], Landestierärztekammern und anderen Einrichtungen unterstützt. Ein wichtiges Ziel dieser Initiative ist es, durch eine gute Ausbildung in den Praktika die Ausbildung an den veterinärmedizinischen Bildungsstätten zu unterstützen und die Anfangskompetenz der veterinärmedizinischen Absolventen zu erhöhen. Während des Studiums der Veterinärmedizin sind gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S.1827) [3], die durch Artikel 37 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, verschiedene Praktika zu absolvieren. Ein wichtiger Ausbildungsabschnitt ist dabei die Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis (Praxis oder Tierklinik). Die Studenten (Praktikanten) treten mit Beginn dieses Ausbildungsabschnittes in die Wirkungssphäre der Praxis/Klinik ein. Sie werden entsprechend der Zielvorgabe für das Praktikum durch den Praxis-/Klinikinhaber eingesetzt. Zu beachten sind dabei u.a. der Ausbildungsstand, die physischen und psychischen Fähigkeiten sowie die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und andere gesetzliche Bestimmungen (Fürsorgepflicht).
Was ist versicherungsrechtlich zu beachten?
Vor Beginn des Praktikums stellt sich für den Inhaber der Praxis/Klinik die Frage, welche versicherungsrechtlichen Fragen von Bedeutung sind und was beachtet werden muss. Die Praktikanten sind Studenten der Veterinärmedizin und bleiben das auch während des Praktikums. Sie behalten auch während dieser Zeit ihre persönlichen Versicherungen, die sie als Studenten haben (Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherung u.Ä.). Für den Inhaber des Praktikumsbetriebes (Praxis/Klinik) sind zwei Komplexe von besonderer Bedeutung:
- Haftung und Schadensersatz (Berufshaftpflichtversicherung)
- Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten (Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII = SGB VII) [4]
Haftung und Schadensersatz
Die Praktikanten sind im dienstlichen Auftrag in der Praxis/Klinik für die Praxis/Klinik tätig. Aus dieser Tätigkeit resultierende Schadensersatzansprüche eines „Dritten“ (z.B. Tierbesitzer) richten sich in der Regel gegen die Praxis. Dabei gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die einschlägigen Paragrafen aus dem Buch 2. Recht der Schuldverhältnisse [5]. Die Absicherung erfolgt über die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung der Praxis/Klinik. Praktikanten der Veterinärmedizin werden gemäß der allgemeinen und besonderen Bedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung wie „veterinärmedizinisches Hilfspersonal“ behandelt und zählen somit zum mitversicherten Personenkreis. Manchmal werden Praktikanten auch direkt bei den mitversicherten Personen genannt (siehe eigener Vertrag).
Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Grundsätzlich besteht für Praktikanten im Veterinärwesen Unfallversicherungsschutz über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Als zuständiger Versicherungsträger für den Praktikumsbetrieb (Tierarztpraxis/ Tierklinik) hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in der bpt – Info 12/05 (Herausgeber: Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.) [6] eine Zusammenstellung von Fallvarianten zur gesetzlichen Unfallversicherung von Praktikanten und Hospitanten im Veterinärwesen gegeben.
Literatur beim Autor.
Foto: © Dr. med. vet. Willy Witt
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